Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht Handlungsoptionen für eine Sanierung, die vorher nur im Rahmen einer Insolvenz möglich waren.
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht Handlungsoptionen für eine Sanierung, die vorher nur im Rahmen einer Insolvenz möglich waren.
Die Insolvenzanmeldepflicht wegen Corona ist bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Dies ist jetzt für den Insolvenzgrund Überschuldung bis zum 31.12.2020 verlängert. Liquiditätsprobleme müssen ab dem 1.10. über die Hilfsprogramme gelöst werden. Ab 2021 werden die gesetzlichen Regelungen auf Grund EU-Forderungen bezüglich Umstrukturierung der Kapitalseite in nächster Zeit ergänzt werden. Genaues bleibt abzuwarten. Eine gezielt gestalte Insolvenz mit dem Schutzschirmverfahren oder in Eigenverwaltung bietet in jedem Fall Chancen zur Anpassung.
Auf die Frage „Umsatz weg“ gibt es verschiedene Antworten. #Kurzarbeit ist nur eine Antwort für konjunkturelle Dellen. Unternehmen müssen sich in neue #Geschäftsmodelle mit #Zukunftschancen umorientieren. Der Faktor #Zeit ist hierbei wesentlich.
Eine solide Eigenkapitalausstattung wirkt gerade bei Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs) mehrfach stabilisierend in der Krise.
Unternehmen & Corona: die Insolvenzantragspflicht ist verschoben bis 30.09.2020
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