HMC Consultants Düsseldorf
Corona
Corona als plötzliche Pandemie hat die gesamte Welt im Griff. Der nahezu in allen Ländern der Welt als Gegenmaßnahmen ergriffene Shut-down der Gesellschaft ist zwar in der Lage die Krankheit zurück zu dränen und auchdie Todesraten zu senken, aber auf Kosten des Umgangs miteinander. In Folge der restriktiven Abstands- und Kontaktregeln werden wiederum erhebliche Kollateralschäden in der wirtschaftlichen Basis der Länder erzeugt. Dies giltzumindest für die westlichen Industrienationen. Die direkten Schäden sind von Land zu Land unterschiedlich je nach Artdes gerade vorhandenen Sozialsystems. So ist die Wirkung auf den Arbeitsmarkt in den in den USA zeitlich relativ direktund führt zu signifikanten Steigerungen an Arbeitslosen. In Europa wird dies abgepuffert. Das aus dieser Sicht vermutlichwirksamste System hat Deutschland mit dem Kurzarbeitergeld. Hier können Mitarbeiter in großem Umfang auf Staatskosten „geparkt“ werden. Trotzdem werden damit nicht alle Probleme gelöst, denn ein Unternehmen mit erzwungenen Umsatz=0 ist nie lange überlebensfähig.
Sicherlich werden wir in absehbarer Zeit die Corona-Krise durch geeignete Impfstoffe und Medikamente gelöst haben. Der erzwungen Shut-down wird jedoch darüber hinaus wirken. Bei weitem nicht alle Umsätze werden nach Corona bzw. nach dem sukzessiven Aufheben der Shut-down-Regeln wieder kehren. Andererseits wird es Geschäftsfelder geben, die zu Gewinnern zählen. Die HMC-Einschätzung von möglichen Geschäftsfeldentwicklungen zeigt nebenstehende Abbildung. Die Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche BIP können erheblich sein. Besonders kritisch sind Bereiche zu sehen, bei denen sich unabhängig von Corona grundsätzliche Umschichtungen der Marktgegebenheiten abzeichneten. Ein Beispiele hierfür sind die Automobilindustrie und der stationäre Einzelhandel.
Sanierung im Zeiten von Corona + danach
Unternehmen in jeder Größe brauchen Umsätze und zumindest Kosten die niedriger sind als die Umsätze. Dies ist sicherzustellen. Bei zurückgehenden Umsätzen sind Kapazitätsanpassungen der direkten und auch indirekten Bereich zwingend. Entfallen Geschäftsmodelle müssen angepasste Versionen oder neue Geschäftsmodelle gefunden werden. Klassische Sanierungsvorgehen ist gefragt.
Achtung: Die Insolvenzanmeldepflichten sind für Corona-betroffene Unternehmen bis zum 30.09.2020 gelockert worden – allerdings nur für Corona-Fälle.
Der Staat hilft bei Beratungskosten
Text kommt noch von KS.
Bei Fragen nehmen Sie mit uns Kontakt auf,
wir helfen Ihnen gerne weiter!