Insolvenzen in Corona-Zeiten

Insolvenzen in Corona-Zeiten

Die Insolvenzanmeldepflicht wegen Corona ist bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Dies ist jetzt für den Insolvenzgrund Überschuldung bis zum 31.12.2020 verlängert. Liquiditätsprobleme müssen ab dem 1.10. über die Hilfsprogramme gelöst werden. Ab 2021 werden die gesetzlichen Regelungen auf Grund EU-Forderungen bezüglich Umstrukturierung der Kapitalseite in nächster Zeit ergänzt werden. Genaues bleibt abzuwarten. Eine gezielt gestalte Insolvenz mit dem Schutzschirmverfahren oder in Eigenverwaltung bietet in jedem Fall Chancen zur Anpassung.

Umsatz weg – was nun?

Umsatz weg – was nun?

Auf die Frage „Umsatz weg“ gibt es verschiedene Antworten. #Kurzarbeit ist nur eine Antwort für konjunkturelle Dellen. Unternehmen müssen sich in neue #Geschäftsmodelle mit #Zukunftschancen umorientieren. Der Faktor #Zeit ist hierbei wesentlich.