Insolvenzen in Corona-Zeiten

Insolvenzen in Corona-Zeiten

Die Insolvenzanmeldepflicht wegen Corona ist bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Dies ist jetzt für den Insolvenzgrund Überschuldung bis zum 31.12.2020 verlängert. Liquiditätsprobleme müssen ab dem 1.10. über die Hilfsprogramme gelöst werden. Ab 2021 werden die gesetzlichen Regelungen auf Grund EU-Forderungen bezüglich Umstrukturierung der Kapitalseite in nächster Zeit ergänzt werden. Genaues bleibt abzuwarten. Eine gezielt gestalte Insolvenz mit dem Schutzschirmverfahren oder in Eigenverwaltung bietet in jedem Fall Chancen zur Anpassung.

Bauindustrie zeigt sich trotz Corona stabil

Bauindustrie zeigt sich trotz Corona stabil

Die deutsche #Bauindustrie erweist sich auch in der #Coronakrise stabil und hat ihr Umsatzwachstum zunächst weiter fortgesetzt. Aber ab dem 2. Halbjahr 2020 und mehr noch für 2021 werden auch im Bausegment Umsatzrückgänge erwartet. Dies wird dann in der Folge zu einer Reduzierung der Beschäftigten führen. Die Krise am Bau wird daher zeitverzögert erwartet.
Die Krise am Bau wird daher zeitverzögert erwartet.

Umsatz weg – was nun?

Umsatz weg – was nun?

Auf die Frage „Umsatz weg“ gibt es verschiedene Antworten. #Kurzarbeit ist nur eine Antwort für konjunkturelle Dellen. Unternehmen müssen sich in neue #Geschäftsmodelle mit #Zukunftschancen umorientieren. Der Faktor #Zeit ist hierbei wesentlich.

Corona & Touristik

Corona & Touristik

Corona spielt der Touristikbranche schwer mit und es wird auch nicht kurzfristig zu Ende sein. Die Ferne wird schwierig werden, Deutschland liegt im Trend. Der Kurs zur Eröffnung ist noch unklar.