Gewerblich tätige Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler können grundsätzlich ohne Kreditrisikoprüfung zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit den KfW Schnellkredit im Rahmen der KfW Corona-Hilfen beantragen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens seit dem 01.01.2019 Marktumsätze erzielen, mindesten 10 Mitarbeiter beschäftigen und im Jahr 2019 keinen Verlust erwirschaftet haben. Als weiteres Vergabekriterium darf die Vergütung von Geschäftsführern (auch als Gesellschafter) 150 T€ p.a. nicht übersteigen. Gleiches gilt für Entnahmen bei Inhabern von Personengesellschaften (z.B. OHG) und Einzelunternehmen. Da die Ertragssteuern der betrieblichen Tätigkeit bei diesen Rechtsformen zu einem Großteil als Einkommenssteuern auf die Person des Inhabers zugerechnet werden, entsteht aktuell eine Benachteiligung bei der Vergabe gegenüber Kapitalgesellschaften. Das Bundesministerium der Finanzen arbeitet gegenwärtig an einer Lösung, über die wir Sie an dieser Stelle informieren, solabd sie vorliegt.